Änderung der Bundes‑Grenzwerteverordnung: Erweiterung um fortpflanzungsgefährdende Arbeitsstoffe
Verordnung vom 20.04.2021Zusammenfassung
Die Verordnung 177/2021 ändert die Bundes‑Grenzwerteverordnung, um den Minister für Arbeit als zuständige Behörde zu benennen und fortpflanzungsgefährdende Stoffe in den Geltungsbereich aufzunehmen. Außerdem wird ein neuer Absatz eingefügt, der die bestehenden Schutzbestimmungen auf Bundesbedienstete ausdehnt.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport4/20/2021XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 177/2021 ändert die Bundes‑Grenzwerteverordnung, um den Minister für Arbeit als zuständige Behörde zu benennen und fortpflanzungsgefährdende Stoffe in den Geltungsbereich aufzunehmen. Außerdem wird ein neuer Absatz eingefügt, der die bestehenden Schutzbestimmungen auf Bundesbedienstete ausdehnt.Schwerpunkte
- Die Überschrift von § 1 wird geändert, um die Anwendung der Verordnung auf krebserzeugende sowie fortpflanzungsgefährdende Arbeitsstoffe klar zu benennen.
- In § 1 Abs. 1 wird die Formulierung von „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ zu „Bundesminister für Arbeit … fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2021 – GKV)“ geändert.
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