Zusammenfassung
Die Verordnung 179/2021 passt die COVID‑19‑Schulverordnung an: Sie erweitert Testbefugnisse, führt neue Regelungen für Deutschförderklassen ein und ändert Formulierungen in mehreren Paragraphen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/22/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung 179/2021 passt die COVID‑19‑Schulverordnung an: Sie erweitert Testbefugnisse, führt neue Regelungen für Deutschförderklassen ein und ändert Formulierungen in mehreren Paragraphen.Schwerpunkte
- Die Bildungsdirektion Wien kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für bis zu zehn Schulstandorte alternative Testverfahren anordnen.
- Schulleitungen dürfen Testbestätigungen von befugten Stellen (z. B. Schularzt) ausstellen oder gegenzuzeichnen.
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