Zusammenfassung
Die 10. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung korrigiert Datumsangaben in § 26 und fügt einen neuen Absatz hinzu, der die Änderungen ab dem 26. April 2021 wirksam werden lässt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/23/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 10. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung korrigiert Datumsangaben in § 26 und fügt einen neuen Absatz hinzu, der die Änderungen ab dem 26. April 2021 wirksam werden lässt.Schwerpunkte
- Im ersten Absatz von § 26 wird der zweite Satz gestrichen und das Datum „2. Mai“ durch „5. Mai“ ersetzt.
- Im siebten Absatz von § 26 wird das Datum „25. April“ durch „2. Mai“ ausgetauscht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.