<!--[-->Änderung der Strafvollzugs‑COVID‑19‑Vorkehrungen (2021)<!--]-->
Änderung der Strafvollzugs‑COVID‑19‑Vorkehrungen (2021)
Verordnung vom 23.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 23. April 2021 ändert das Strafvollzugsgesetz, um COVID‑19‑Schutzmaßnahmen zu aktualisieren: Das Datum in § 5 Abs. 1 wird korrigiert und ein neuer Absatz (15) in § 10 eingefügt, der auf die geänderte Fassung von § 5 Abs. 1 verweist.
Bundesministerium für Justiz4/23/2021XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 23. April 2021 ändert das Strafvollzugsgesetz, um COVID‑19‑Schutzmaßnahmen zu aktualisieren: Das Datum in § 5 Abs. 1 wird korrigiert und ein neuer Absatz (15) in § 10 eingefügt, der auf die geänderte Fassung von § 5 Abs. 1 verweist.

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 5 Abs. 1 der bestehenden Verordnung wird von „25. April 2021“ auf „2. Mai 2021“ geändert.
  • Nach Absatz 14 von § 10 wird ein neuer Absatz 15 eingefügt, der auf die geänderte Fassung von § 5 Abs. 1 verweist.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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