Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 – neue Risikozonen (2. Novelle 2021)
Verordnung vom 27.04.2021Zusammenfassung
Die 2. Novelle 2021 der Geflügelpest‑Verordnung 2007 aktualisiert die Anlage 1, definiert neue Kategorien für Gebiete mit erhöhtem Risiko und legt das Inkrafttreten zum 27. April 2021 fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/27/2021XXVII
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die 2. Novelle 2021 der Geflügelpest‑Verordnung 2007 aktualisiert die Anlage 1, definiert neue Kategorien für Gebiete mit erhöhtem Risiko und legt das Inkrafttreten zum 27. April 2021 fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 62 Abs. 3 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Anlage 1 regelt.
- Anlage 1 wird komplett neu gefasst und definiert drei Kategorien von Gebieten mit erhöhtem Risiko: hohe Geflügeldichte, Nähe zu Schlachthöfen und Lage an Gewässern.
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