Temporäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (Mai–Nov 2021)
Verordnung vom 27.04.2021Zusammenfassung
Vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn gelten vom 12. Mai bis zum 11. November 2021 und betreffen nur den Straßenverkehr an offiziellen Übergangsstellen.Bundesministerium für Inneres4/27/2021XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn gelten vom 12. Mai bis zum 11. November 2021 und betreffen nur den Straßenverkehr an offiziellen Übergangsstellen.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Grenzkontrollgesetz und erlaubt die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen.
- Von 12. Mai 2021 bis 11. November 2021 dürfen die Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden.
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