Zusammenfassung
Die 188. Verordnung vom 28. April 2021 passt die ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 an, indem drei Textstellen neu formuliert werden, um aktuelle Paragraphen des Eisenbahn‑ und Seilbahngesetzes zu referenzieren.Bundesministerium für Arbeit4/28/2021XXVII
Verkehr
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die 188. Verordnung vom 28. April 2021 passt die ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 an, indem drei Textstellen neu formuliert werden, um aktuelle Paragraphen des Eisenbahn‑ und Seilbahngesetzes zu referenzieren.Schwerpunkte
- In § 3 Abs. 1 wird die Formulierung geändert, sodass künftig auf die Paragraphen 194 und 195 des Eisenbahngesetzes verwiesen wird.
- In § 4 Abs. 1 wird die Verweisform geändert, damit nun die Paragraphen 199, 201 und 202 des Eisenbahngesetzes genannt werden.
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