Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (Einführung von Schichtbetrieb und Ausnahmeregelungen)
Verordnung vom 15.01.2021Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 passt die COVID‑19‑Schulverordnung an: Sie streicht einzelne Ziffern, führt Anlage C für Ausnahmen ein und legt einen Schichtbetrieb für Präsenzunterricht fest. Die Änderungen gelten vom 18. Jänner 2021 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/15/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 passt die COVID‑19‑Schulverordnung an: Sie streicht einzelne Ziffern, führt Anlage C für Ausnahmen ein und legt einen Schichtbetrieb für Präsenzunterricht fest. Die Änderungen gelten vom 18. Jänner 2021 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.Schwerpunkte
- Die Ziffern 7 bis 9 von § 3 werden gestrichen, sodass die jeweiligen Regelungen nicht mehr gelten.
- § 13 Abs. 1 wird neu formuliert und verweist nun auf Anlage C bzw. die zuständige Schulbehörde, die bei Bedarf abweichende Anordnungen treffen kann.
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