Zusammenfassung
Die Verordnung zum Landeverbot für Luftfahrzeuge aus Südafrika und Brasilien wird geändert: Indien wird nachträglich in die Verbotsliste aufgenommen, ein Komma wird korrigiert, das Datum in § 3 Abs. 1 wird angepasst und das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 29. April 2021 festgelegt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/28/2021XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung zum Landeverbot für Luftfahrzeuge aus Südafrika und Brasilien wird geändert: Indien wird nachträglich in die Verbotsliste aufgenommen, ein Komma wird korrigiert, das Datum in § 3 Abs. 1 wird angepasst und das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 29. April 2021 festgelegt.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird erweitert, sodass Luftfahrzeuge aus Indien künftig ebenfalls nicht landen dürfen.
- In § 1 wird am Ende der Ziffer 2 ein Komma eingefügt, um den Text zu korrigieren.
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