Zusammenfassung
Die Verordnung 194/2021 ändert die Forsttechnik‑Ausbildungsordnung: Sie entfernt die Wortgruppe „als Ausbildungsversuch“, streicht § 1 Abs. 2, hebt § 14 auf und legt den Inkrafttretungszeitpunkt auf den 1. Juni 2021 fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung 194/2021 ändert die Forsttechnik‑Ausbildungsordnung: Sie entfernt die Wortgruppe „als Ausbildungsversuch“, streicht § 1 Abs. 2, hebt § 14 auf und legt den Inkrafttretungszeitpunkt auf den 1. Juni 2021 fest.Schwerpunkte
- Die Formulierung „als Ausbildungsversuch“ wird aus § 1 Abs. 1 entfernt.
- § 1 Abs. 2 entfällt; der bisherige Absatz 3 wird zu (2) umbenannt.
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