Änderung der Mechatronik‑Ausbildungsordnung – Einführung des Additive‑Fertigung‑Spezialmoduls
Verordnung vom 30.04.2021Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 ergänzt die Mechatronik‑Ausbildungsordnung um das Spezialmodul "Additive Fertigung", erweitert Kombinationsmöglichkeiten von Modulen und definiert konkrete Lerninhalte. Die Änderungen gelten seit dem 1. Mai 2021.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 ergänzt die Mechatronik‑Ausbildungsordnung um das Spezialmodul "Additive Fertigung", erweitert Kombinationsmöglichkeiten von Modulen und definiert konkrete Lerninhalte. Die Änderungen gelten seit dem 1. Mai 2021.Schwerpunkte
- Ein neues Spezialmodul „Additive Fertigung (AM)“ wird als Ziffer 3 in § 1 Abs. 3 eingefügt und erweitert die Ausbildungsordnung um ein weiteres Lernfeld.
- Die Kombinationsmatrix zwischen den Hauptmodulen H1‑H6 und den Spezialmodulen S1‑S3 wird erweitert, sodass neue Modul‑Kombinationen möglich sind.
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