Zusammenfassung
Die Verordnung 196/2021 erweitert die Ausbildungsordnung für Restaurantfachleute um neue Kompetenzbereiche in den Bereichen Hygiene, Nachhaltigkeit, Warenwirtschaft und Speisen‑ und Getränke. Die Änderungen treten am 1. Mai 2021 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 196/2021 erweitert die Ausbildungsordnung für Restaurantfachleute um neue Kompetenzbereiche in den Bereichen Hygiene, Nachhaltigkeit, Warenwirtschaft und Speisen‑ und Getränke. Die Änderungen treten am 1. Mai 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Fachgespräch wird um die Kompetenzbereiche sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten, Warenwirtschaft sowie Speisen und Getränke erweitert.
- Ein neuer Absatz 6 wird zu § 13 hinzugefügt, der auf das Inkrafttreten von § 11 Abs. 3 verweist.
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