Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Matrosen/der Matrosin für Binnenschifffahrt fest, definiert Kompetenzen und Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Mai 2021 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Matrosen/der Matrosin für Binnenschifffahrt fest, definiert Kompetenzen und Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Mai 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Binnenschifffahrt wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Auszubildende erwerben Kompetenzen in Navigation, Fahrzeugbetrieb, Ladungsumschlag, Technik, Wartung, Kommunikation, Sicherheit und Umweltschutz.
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