Verordnung zur Ausbildungsordnung für Entsorgungs‑ und Recyclingfachkräfte (2021)
Verordnung vom 30.04.2021Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 legt den neuen dreijährigen Lehrberuf Entsorgungs‑ und Recyclingfachkraft fest, definiert dessen Berufsprofil und regelt die Ausbildung, Prüfungen sowie Übergangsbestimmungen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Abfall
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 legt den neuen dreijährigen Lehrberuf Entsorgungs‑ und Recyclingfachkraft fest, definiert dessen Berufsprofil und regelt die Ausbildung, Prüfungen sowie Übergangsbestimmungen.Schwerpunkte
- Der neue Lehrberuf Entsorgungs‑ und Recyclingfachkraft wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Das Berufsprofil definiert Kernkompetenzen im Stoffstrommanagement, in der Abfallberatung und in fachübergreifenden Bereichen wie Qualitäts‑ und Sicherheitsarbeit sowie digitalem Arbeiten.
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