<!--[-->1. Novelle zur 2. COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung (Geltungszeitraum 5.–14. Jänner 2021)<!--]-->
1. Novelle zur 2. COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung (Geltungszeitraum 5.–14. Jänner 2021)
Verordnung vom 04.01.2021

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur 2. COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung legt das Inkrafttreten auf den 5. Jänner 2021 und das Ablaufdatum auf den 14. Jänner 2021 fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/4/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur 2. COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung legt das Inkrafttreten auf den 5. Jänner 2021 und das Ablaufdatum auf den 14. Jänner 2021 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt das Inkrafttreten der 2. COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung auf den 5. Jänner 2021 fest.
  • Sie bestimmt das Ablaufdatum dieser Notmaßnahmenverordnung auf den 14. Jänner 2021.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Anschober Rudolf © Parlamentsdirektion

Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.