Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Medizinproduktekaufmann bzw. zur Medizinproduktekauffrau fest, definiert Kompetenzen und Prüfungsanforderungen und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Medizinproduktekaufmann bzw. zur Medizinproduktekauffrau fest, definiert Kompetenzen und Prüfungsanforderungen und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Die Ausbildung vermittelt fachliche Kompetenzen in Verkauf, Beschaffung, Marketing und Qualitäts‑ sowie Sicherheitsaspekten.
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