<!--[-->Ausbildungsordnung für Medizinproduktekaufleute<!--]-->
Ausbildungsordnung für Medizinproduktekaufleute
Verordnung vom 30.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Medizinproduktekaufmann bzw. zur Medizinproduktekauffrau fest, definiert Kompetenzen und Prüfungsanforderungen und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Medizinproduktekaufmann bzw. zur Medizinproduktekauffrau fest, definiert Kompetenzen und Prüfungsanforderungen und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Die Ausbildung vermittelt fachliche Kompetenzen in Verkauf, Beschaffung, Marketing und Qualitäts‑ sowie Sicherheitsaspekten.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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