Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung und Prüfung für den Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft fest, definiert Kompetenzen und regelt das Inkrafttreten ab 1. Mai 2021.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung und Prüfung für den Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft fest, definiert Kompetenzen und regelt das Inkrafttreten ab 1. Mai 2021.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen in Gästeservice, Produktzubereitung, Warenwirtschaft, Prozess‑ und Qualitätsmanagement sowie digitale Arbeitsweisen.
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