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Ausbildungsordnung für Systemgastronomiefachkraft
Verordnung vom 30.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung und Prüfung für den Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft fest, definiert Kompetenzen und regelt das Inkrafttreten ab 1. Mai 2021.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung und Prüfung für den Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft fest, definiert Kompetenzen und regelt das Inkrafttreten ab 1. Mai 2021.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen in Gästeservice, Produktzubereitung, Warenwirtschaft, Prozess‑ und Qualitätsmanagement sowie digitale Arbeitsweisen.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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