Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung zum Verpackungstechniker: Lehrzeit, Kompetenzen, Prüfungsaufbau und Inkrafttreten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung zum Verpackungstechniker: Lehrzeit, Kompetenzen, Prüfungsaufbau und Inkrafttreten.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Verpackungstechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
- Nach erfolgreichem Abschluss erwerben Lernende fachliche Kompetenzen in Bereichen wie Packmittelherstellung, Produktionsmanagement und Qualitätskontrolle.
Dokumente (PDFs)
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