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Lehrabschlussprüfungs‑Verordnung für kaufmännisch‑administrative Lehrberufe
Verordnung vom 30.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Lehrabschlussprüfung für 29 kaufmännisch‑administrative Berufe und teilt sie in einen schriftlichen theoretischen und einen mündlichen praktischen Teil.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Lehrabschlussprüfung für 29 kaufmännisch‑administrative Berufe und teilt sie in einen schriftlichen theoretischen und einen mündlichen praktischen Teil.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für 29 kaufmännisch‑administrative Lehrberufe, darunter Bankkaufmann, Bürokaufmann und E‑Commerce‑Kaufmann.
  • Die Prüfung ist in einen theoretischen Teil (schriftlich) und einen praktischen Teil (mündlich) gegliedert.
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Schramböck Margarete, Dr.

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