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Einbeziehung der Mitglieder von Rettungshunde Graz in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung
Verordnung vom 30.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. April 2021 nimmt die Mitglieder des Vereins „Rettungshunde Graz“ in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf. Damit erhalten sie ab dem 1. Juni 2021 Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/30/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. April 2021 nimmt die Mitglieder des Vereins „Rettungshunde Graz“ in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf. Damit erhalten sie ab dem 1. Juni 2021 Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung um die Mitglieder des Vereins „Rettungshunde Graz“.
  • Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 1. Juni 2021 festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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