Zusammenfassung
Die Verordnung verschiebt das Datum für Schutzmaßnahmen von 5. Mai auf 18. Mai, setzt Paragraph 2 zum 15. Mai 2021 außer Kraft und fügt einen neuen Absatz zu § 26 hinzu, der ab dem 6. Mai 2021 gilt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/4/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verschiebt das Datum für Schutzmaßnahmen von 5. Mai auf 18. Mai, setzt Paragraph 2 zum 15. Mai 2021 außer Kraft und fügt einen neuen Absatz zu § 26 hinzu, der ab dem 6. Mai 2021 gilt.Schwerpunkte
- Das Datum im Wortlaut von „5. Mai“ wird auf „18. Mai“ geändert.
- Paragraph 2 wird zum 15. Mai 2021 außer Kraft gesetzt.
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