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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Mai 2021
Verordnung vom 06.05.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 209 legt für Mai 2021 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten5/6/2021XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung 209 legt für Mai 2021 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Gehaltsgesetz 1956, insbesondere auf § 21b Abs. 2 und 3.
  • Die festgelegten Hundertsätze bestimmen, wie hoch die Kaufkraftausgleichszulage für den Monat Mai 2021 in jedem Dienstort ist.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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