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COVID‑19‑Öffnungsverordnung – Öffnungsschritte und Schutzmaßnahmen (Mai–Juni 2021)
Verordnung vom 10.05.2021

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Öffnungsverordnung legt von 19. Mai bis 30. Juni 2021 Abstand, Maskenpflicht und einen Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr für den Zugang zu öffentlichen Orten und Betrieben fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/10/2021XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Öffnungsverordnung legt von 19. Mai bis 30. Juni 2021 Abstand, Maskenpflicht und einen Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr für den Zugang zu öffentlichen Orten und Betrieben fest.

Schwerpunkte

  • Ab dem 19. Mai 2021 müssen Besucher in geschlossenen Räumen einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten und eine Maske tragen.
  • Zur Nutzung von öffentlichen Orten, Kundenbereichen oder Gastgewerbe ist ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (z. B. negativer Test, Impfung) vorzulegen.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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