<!--[-->Regelung zur Bewertung von Abschlussprüfungen (LBVO‑abschlPrüf)<!--]-->
Regelung zur Bewertung von Abschlussprüfungen (LBVO‑abschlPrüf)
Verordnung vom 11.05.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Abschlussprüfungen an öffentlichen Schulen und Berufsschulen bewertet werden, definiert digitale und handschriftliche Prüfungsformen und gibt einheitliche Bewertungskriterien vor.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/11/2021XXVII
Bildung
Schulwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Abschlussprüfungen an öffentlichen Schulen und Berufsschulen bewertet werden, definiert digitale und handschriftliche Prüfungsformen und gibt einheitliche Bewertungskriterien vor.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Schulen und Berufsschulen, die Abschlussprüfungen nach dem Schulunterrichtsgesetz durchführen.
  • Nur eigenständige Leistungen dürfen bewertet werden; Prüfungen können digital oder handschriftlich geschrieben werden, wenn die digitale Umgebung ausreichend geübt und gesichert ist.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Faßmann Heinz, Dr. © Parlamentsdirektion

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.