<!--[-->Novelle 2021 der Überwachungsprogramme‑Verordnung (Tiergesundheit)<!--]-->
Novelle 2021 der Überwachungsprogramme‑Verordnung (Tiergesundheit)
Verordnung vom 12.05.2021

Zusammenfassung

Die Novelle 2021 der Überwachungsprogramme‑Verordnung 2015 korrigiert einen Verweis in § 4 Abs. 1, fügt in § 6 Abs. 3 Z 2 einen EU‑Durchführungsbeschluss zur Resistenzüberwachung ein und schafft einen neuen Absatz 2a nach § 6 Abs. 2. Alle Änderungen gelten ab 12. Mai 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/12/2021XXVII
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Novelle 2021 der Überwachungsprogramme‑Verordnung 2015 korrigiert einen Verweis in § 4 Abs. 1, fügt in § 6 Abs. 3 Z 2 einen EU‑Durchführungsbeschluss zur Resistenzüberwachung ein und schafft einen neuen Absatz 2a nach § 6 Abs. 2. Alle Änderungen gelten ab 12. Mai 2021.

Schwerpunkte

  • In § 4 Abs. 1 wird der Verweis von „§ 1 Abs. 2“ zu „§ 1 Abs. 1“ korrigiert, um die Bezugnahme auf die richtige Rechtsgrundlage zu sichern.
  • § 6 Abs. 3 Z 2 wird um einen Verweis auf den EU‑Durchführungsbeschluss 2020/1729 ergänzt, der die EU‑weite Überwachung antimikrobieller Resistenz regelt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.