Zusammenfassung
Die Verordnung 2021 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung und regelt, welche Test‑ und Impf‑Nachweise Schülerinnen, Schülern und Mitarbeitenden zum Schulbesuch vorgelegt werden müssen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/12/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2021 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung und regelt, welche Test‑ und Impf‑Nachweise Schülerinnen, Schülern und Mitarbeitenden zum Schulbesuch vorgelegt werden müssen.Schwerpunkte
- Schulleitungen dürfen Nachweise über ein negatives Ergebnis eines SARS‑CoV‑2‑Antigentests ausstellen oder an befugte Lehrkräfte übertragen.
- Das Wort „sechs“ wird im vierten Absatz durch „drei“ ersetzt, sodass nur drei Tage Testnachweise zulässig sind.
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