<!--[-->Novellierung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (2021)<!--]-->
Novellierung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (2021)
Verordnung vom 12.05.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung und regelt, welche Test‑ und Impf‑Nachweise Schülerinnen, Schülern und Mitarbeitenden zum Schulbesuch vorgelegt werden müssen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/12/2021XXVII
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung und regelt, welche Test‑ und Impf‑Nachweise Schülerinnen, Schülern und Mitarbeitenden zum Schulbesuch vorgelegt werden müssen.

Schwerpunkte

  • Schulleitungen dürfen Nachweise über ein negatives Ergebnis eines SARS‑CoV‑2‑Antigentests ausstellen oder an befugte Lehrkräfte übertragen.
  • Das Wort „sechs“ wird im vierten Absatz durch „drei“ ersetzt, sodass nur drei Tage Testnachweise zulässig sind.
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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