<!--[-->12. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Inkrafttreten 16. Mai 2021)<!--]-->
12. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Inkrafttreten 16. Mai 2021)
Verordnung vom 14.05.2021

Zusammenfassung

Die 12. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung entfernt überholte Verweise, präzisiert die Definition von Kontaktpersonen im Freien und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 16. Mai 2021 fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/14/2021XXVII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die 12. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung entfernt überholte Verweise, präzisiert die Definition von Kontaktpersonen im Freien und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 16. Mai 2021 fest.

Schwerpunkte

  • Im Inhaltsverzeichnis werden die Einträge zu § 2 und § 25 entfernt.
  • Der Hinweis „Beschränkungen gemäß § 2“ wird aus § 17 Abs. 2 gestrichen.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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