12. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Inkrafttreten 16. Mai 2021)
Verordnung vom 14.05.2021Zusammenfassung
Die 12. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung entfernt überholte Verweise, präzisiert die Definition von Kontaktpersonen im Freien und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 16. Mai 2021 fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/14/2021XXVII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die 12. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung entfernt überholte Verweise, präzisiert die Definition von Kontaktpersonen im Freien und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 16. Mai 2021 fest.Schwerpunkte
- Im Inhaltsverzeichnis werden die Einträge zu § 2 und § 25 entfernt.
- Der Hinweis „Beschränkungen gemäß § 2“ wird aus § 17 Abs. 2 gestrichen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.