2. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung – Ausnahmen für Behinderte, Senioren & Masken‑/Test‑Ausnahmen
Verordnung vom 18.05.2021Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung vom 18. Mai 2021 ergänzt Ausnahmen für geschlossene Räume, Behinderte, Senioren und Personen, denen das Tragen einer Maske oder Testen nicht zugemutet werden kann, und passt die zulässige Personenzahl bei Zusammenkünften an. Alle Änderungen gelten ab dem 19. Mai 2021.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/18/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung vom 18. Mai 2021 ergänzt Ausnahmen für geschlossene Räume, Behinderte, Senioren und Personen, denen das Tragen einer Maske oder Testen nicht zugemutet werden kann, und passt die zulässige Personenzahl bei Zusammenkünften an. Alle Änderungen gelten ab dem 19. Mai 2021.Schwerpunkte
- In geschlossenen Räumen wird die Ausnahme‑Formulierung um den Hinweis „in geschlossenen Räumen“ ergänzt.
- Für Bäder, in denen kein Badebetrieb stattfindet, wird ein zusätzlicher Hinweis eingefügt.
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