<!--[-->2. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung – Ausnahmen für Behinderte, Senioren & Masken‑/Test‑Ausnahmen<!--]-->
2. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung – Ausnahmen für Behinderte, Senioren & Masken‑/Test‑Ausnahmen
Verordnung vom 18.05.2021

Zusammenfassung

Die 2. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung vom 18. Mai 2021 ergänzt Ausnahmen für geschlossene Räume, Behinderte, Senioren und Personen, denen das Tragen einer Maske oder Testen nicht zugemutet werden kann, und passt die zulässige Personenzahl bei Zusammenkünften an. Alle Änderungen gelten ab dem 19. Mai 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/18/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 2. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung vom 18. Mai 2021 ergänzt Ausnahmen für geschlossene Räume, Behinderte, Senioren und Personen, denen das Tragen einer Maske oder Testen nicht zugemutet werden kann, und passt die zulässige Personenzahl bei Zusammenkünften an. Alle Änderungen gelten ab dem 19. Mai 2021.

Schwerpunkte

  • In geschlossenen Räumen wird die Ausnahme‑Formulierung um den Hinweis „in geschlossenen Räumen“ ergänzt.
  • Für Bäder, in denen kein Badebetrieb stattfindet, wird ein zusätzlicher Hinweis eingefügt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.