Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmten Nachbarstaaten auf und beendet damit die vorherige Regelung.Bundesministerium für Inneres5/21/2021XXVII
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmten Nachbarstaaten auf und beendet damit die vorherige Regelung.Schwerpunkte
- Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes.
- Die aufgehobene Verordnung wurde ursprünglich im Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10/2021 veröffentlicht.
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