Zusammenfassung
Die Verordnung 230/2021 ändert die Betriebsrats‑Wahl‑ und Geschäftsordnungen sowie die Bundeseinigungsamts‑Geschäftsordnung: Wahlalter wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt, Formulierungen werden vereinheitlicht, § 49 Abs. 2 wird aufgehoben und ein neuer § 67 Abs. 4 eingefügt.Bundesministerium für Arbeit5/25/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 230/2021 ändert die Betriebsrats‑Wahl‑ und Geschäftsordnungen sowie die Bundeseinigungsamts‑Geschäftsordnung: Wahlalter wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt, Formulierungen werden vereinheitlicht, § 49 Abs. 2 wird aufgehoben und ein neuer § 67 Abs. 4 eingefügt.Schwerpunkte
- Das Mindestwahlalter wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt, sodass jüngere Beschäftigte an Betriebsratswahlen teilnehmen können.
- Der Ausdruck „Familien‑ bzw. Nach‑ und Vornamen“ wird durch das einheitliche „Familien‑ und Vornamen“ ersetzt, um die Formulierung zu vereinfachen.
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