Anpassung der Wahl‑ und Geschäftsordnung für Post‑Personalvertretungen – Wahlalter jetzt 16 Jahre
Verordnung vom 25.05.2021Zusammenfassung
Die Verordnung 231/2021 senkt das Wahlalter für Post‑Personalvertretungen von 18 auf 16 Jahre, streicht überholte Paragraphen und ergänzt neue Regelungen, die ab dem 1. Juni 2021 gelten.Bundesministerium für Arbeit5/25/2021XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 231/2021 senkt das Wahlalter für Post‑Personalvertretungen von 18 auf 16 Jahre, streicht überholte Paragraphen und ergänzt neue Regelungen, die ab dem 1. Juni 2021 gelten.Schwerpunkte
- Das Wahlalter für die Personalvertretungswahl wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt, damit jüngere Beschäftigte früher mitbestimmen können.
- Der Paragraph § 52 Abs. 2 wird vollständig gestrichen, weil er nicht mehr benötigt wird.
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