<!--[-->Änderung der Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung (2021)<!--]-->
Änderung der Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung (2021)
Verordnung vom 25.05.2021

Zusammenfassung

Die Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung wird dahingehend geändert, dass das alte Zitat zu einer Lichtbildausweis‑Verordnung durch die neue Legitimationskartenverordnung (LKVO) ersetzt und ein neuer Absatz 13 zu § 21 eingefügt wird. Die Änderungen gelten ab dem 25. Mai 2021.
Bundesministerium für Inneres5/25/2021XXVII
Ausweis

Zusammenfassung

Die Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung wird dahingehend geändert, dass das alte Zitat zu einer Lichtbildausweis‑Verordnung durch die neue Legitimationskartenverordnung (LKVO) ersetzt und ein neuer Absatz 13 zu § 21 eingefügt wird. Die Änderungen gelten ab dem 25. Mai 2021.

Schwerpunkte

  • Die Bezugnahme in § 9 Abs. 5 wird von der alten Lichtbildausweis‑Verordnung auf die neue Legitimationskartenverordnung (LKVO) umgestellt.
  • Das Kürzel „LKVO“ wird eingeführt, um die neue Verordnung kompakt zu bezeichnen.
Dokumente (PDFs)
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Nehammer Karl, MSc

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