Zusammenfassung
Die Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung wird dahingehend geändert, dass das alte Zitat zu einer Lichtbildausweis‑Verordnung durch die neue Legitimationskartenverordnung (LKVO) ersetzt und ein neuer Absatz 13 zu § 21 eingefügt wird. Die Änderungen gelten ab dem 25. Mai 2021.Bundesministerium für Inneres5/25/2021XXVII
Ausweis
Zusammenfassung
Die Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung wird dahingehend geändert, dass das alte Zitat zu einer Lichtbildausweis‑Verordnung durch die neue Legitimationskartenverordnung (LKVO) ersetzt und ein neuer Absatz 13 zu § 21 eingefügt wird. Die Änderungen gelten ab dem 25. Mai 2021.Schwerpunkte
- Die Bezugnahme in § 9 Abs. 5 wird von der alten Lichtbildausweis‑Verordnung auf die neue Legitimationskartenverordnung (LKVO) umgestellt.
- Das Kürzel „LKVO“ wird eingeführt, um die neue Verordnung kompakt zu bezeichnen.
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