<!--[-->Änderung der Verordnung zu Fluorkohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid (2021)<!--]-->
Änderung der Verordnung zu Fluorkohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid (2021)
Verordnung vom 25.05.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von Mai 2021 ändert die bestehenden Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen, streicht zahlreiche Paragraphen, passt Textpassagen an und legt fest, dass das Verbot spätestens am 31. Dezember 2022 endet.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/25/2021XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von Mai 2021 ändert die bestehenden Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen, streicht zahlreiche Paragraphen, passt Textpassagen an und legt fest, dass das Verbot spätestens am 31. Dezember 2022 endet.

Schwerpunkte

  • Mehrere alte Paragraphen werden vollständig aus der Verordnung gestrichen, wodurch diese Regelungen nicht mehr gelten.
  • Der Wortlaut in § 6 wird geändert: Statt „Geräte und Anlagen im Sinne der §§ 4 oder 5“ heißt es nun „ortsfeste Kälte‑ und Klimaanlagen und –geräte sowie Wärmepumpen“.
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