Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die bereits gewährte Dienstfreistellung für Beschäftigte der COVID‑19‑Risikogruppe von 31. Mai 2021 bis zum 30. Juni 2021, wirksam ab 1. Juni 2021.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport5/28/2021XXVII
Gesundheit
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die bereits gewährte Dienstfreistellung für Beschäftigte der COVID‑19‑Risikogruppe von 31. Mai 2021 bis zum 30. Juni 2021, wirksam ab 1. Juni 2021.Schwerpunkte
- Die Dienstfreistellung für Personen der COVID‑19‑Risikogruppe wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
- Der neue Endtermin (30. Juni 2021) tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.
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