Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt Stückentgelte nach dem Buchbinder‑Kollektivvertrag, fügt einen 10 %‑Heimarbeitszuschlag hinzu und regelt Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt bundesweit und tritt am 1. April 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit5/31/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt Stückentgelte nach dem Buchbinder‑Kollektivvertrag, fügt einen 10 %‑Heimarbeitszuschlag hinzu und regelt Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt bundesweit und tritt am 1. April 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonage‑ und Etuierzeuger berechnet, wobei ein Stundenlohn von 8,80 € zugrunde gelegt wird.
Dokumente (PDFs)
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