<!--[-->Temporäres Fahrverbot für LKWs auf A12/A13 am 2. Juni 2021<!--]-->
Temporäres Fahrverbot für LKWs auf A12/A13 am 2. Juni 2021
Verordnung vom 01.06.2021

Zusammenfassung

Am 2. Juni 2021 gilt von 9 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für schwere Lastkraft‑ und Sattelkraftfahrzeuge auf der A12 und A13, wenn das Ziel in Italien liegt – mit zahlreichen Ausnahmen für lebenswichtige Lieferungen und bestimmte Transportarten.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/1/2021XXVII
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Am 2. Juni 2021 gilt von 9 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für schwere Lastkraft‑ und Sattelkraftfahrzeuge auf der A12 und A13, wenn das Ziel in Italien liegt – mit zahlreichen Ausnahmen für lebenswichtige Lieferungen und bestimmte Transportarten.

Schwerpunkte

  • Ein Fahrverbot für schwere Lastkraft‑ und Sattelkraftfahrzeuge (über 7,5 t) gilt am 2. Juni 2021 von 9 bis 22 Uhr auf der A12 und A13, wenn das Ziel in Italien liegt oder über Italien erreicht wird.
  • Ausgenommen sind Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht‑ bzw. Stechvieh, Post, Druckwerken, Tankstellenlieferungen, gastronomischen Betrieben, medizinischer Versorgung oder dem Einsatz von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Müllabfuhr, des Straßenbaus usw. dienen.
Dokumente (PDFs)
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