Zusammenfassung
Die 3. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung führt neue Regelungen für Gelegenheitsmärkte ein, präzisiert die Definition von Kontakt‑Sportarten und legt Ausnahmen für kleine private Zusammenkünfte fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/1/2021XXVII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die 3. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung führt neue Regelungen für Gelegenheitsmärkte ein, präzisiert die Definition von Kontakt‑Sportarten und legt Ausnahmen für kleine private Zusammenkünfte fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph § 16a definiert Gelegenheitsmärkte und legt Abstand‑, Masken‑ und Flächenregelungen für deren Besucher fest.
- In § 2 Abs. 3 wird das Wort „Sportausübung“ durch „Ausübung von Sportarten, bei deren sportarttypischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt“ ersetzt.
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