Änderung der Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler sowie Änderung der Schülerbeihilfen-ADV-Verordnung
Änderung der Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler sowie Änderung der Schülerbeihilfen-ADV-VerordnungVerordnung vom 6/2/2021
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/2/2021XXVII