4. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung – Lockerungen & neue Schutzpflichten
Verordnung vom 02.06.2021Zusammenfassung
Die 4. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung ändert zahlreiche Regelungen: Abstand wird von zwei auf einen Meter reduziert, Fristen von Monaten auf Tage verkürzt und neue Masken‑ sowie Nachweispflichten eingeführt. Zudem werden für Taxis, Busse, Schiffe und Gastronomiebetriebe neue Vorgaben zur Personenanzahl und zum Einsatz eines COVID‑19‑Beauftragten festgelegt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/2/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die 4. Novelle zur COVID‑19‑Öffnungsverordnung ändert zahlreiche Regelungen: Abstand wird von zwei auf einen Meter reduziert, Fristen von Monaten auf Tage verkürzt und neue Masken‑ sowie Nachweispflichten eingeführt. Zudem werden für Taxis, Busse, Schiffe und Gastronomiebetriebe neue Vorgaben zur Personenanzahl und zum Einsatz eines COVID‑19‑Beauftragten festgelegt.Schwerpunkte
- Die Frist von sechs Monaten für bestimmte Nachweispflichten wird auf 180 Tage verkürzt, um die Gültigkeit zu vereinfachen.
- Der Mindestabstand in geschlossenen Räumen wird von zwei Metern auf einen Meter reduziert, gilt jedoch weiterhin für enge Kontaktbereiche.
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