Zusammenfassung
Die Verordnung 249/2021 ändert die COFAG‑Richtlinie: Anträge auf Fixkostenzuschüsse erfolgen ausschließlich über FinanzOnline, ein schriftlicher Vertrag entfällt und Vertreter benötigen eine Vollmacht.Bundesministerium für Finanzen6/4/2021XXVII
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung 249/2021 ändert die COFAG‑Richtlinie: Anträge auf Fixkostenzuschüsse erfolgen ausschließlich über FinanzOnline, ein schriftlicher Vertrag entfällt und Vertreter benötigen eine Vollmacht.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 3b Abs. 3 des ABBAG‑Gesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Fixkostenzuschüsse bildet.
- Anträge auf Fixkostenzuschüsse müssen ausschließlich über das digitale Verfahren FinanzOnline gestellt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.