Semesterferienverordnung 2021 – Festlegung der Ferien und Ergänzungsunterricht
Verordnung vom 19.01.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Beginn der einwöchigen Semesterferien in Oberösterreich und der Steiermark fest und erlaubt ergänzenden Unterricht in Kernfächern während der Ferien.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/19/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Beginn der einwöchigen Semesterferien in Oberösterreich und der Steiermark fest und erlaubt ergänzenden Unterricht in Kernfächern während der Ferien.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle öffentlichen und privaten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulart.
- Schulleitungen können in den Semesterferien ergänzenden Unterricht anbieten, wobei die Teilnehmerzahl maximal 50 % der gesamten Schülerschaft betragen soll.
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