Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regeln für den Fixkostenzuschuss von bis zu 800 000 €, den Unternehmen von der COFAG erhalten können. Sie legt fest, welche Zeiträume bei der Umsatzverlustberechnung zulässig sind und wie bereits erhaltene Lockdown‑Umsatzersätze den Zuschuss reduzieren.Bundesministerium für Finanzen6/8/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regeln für den Fixkostenzuschuss von bis zu 800 000 €, den Unternehmen von der COFAG erhalten können. Sie legt fest, welche Zeiträume bei der Umsatzverlustberechnung zulässig sind und wie bereits erhaltene Lockdown‑Umsatzersätze den Zuschuss reduzieren.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 3b Abs. 3 des ABBAG‑Gesetzes und ändert die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss bis zu 800 000 €.
- Unternehmen können bis zu zehn zusammenhängende Betrachtungszeiträume wählen, wobei die einzelnen Zeiträume entweder lückenlos oder in zwei zusammenhängenden Blöcken liegen dürfen.
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