<!--[-->Änderung der Fixkostenzuschuss‑Regelungen (FKZ 800 000) für Unternehmen<!--]-->
Änderung der Fixkostenzuschuss‑Regelungen (FKZ 800 000) für Unternehmen
Verordnung vom 08.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regeln für den Fixkostenzuschuss von bis zu 800 000 €, den Unternehmen von der COFAG erhalten können. Sie legt fest, welche Zeiträume bei der Umsatzverlustberechnung zulässig sind und wie bereits erhaltene Lockdown‑Umsatzersätze den Zuschuss reduzieren.
Bundesministerium für Finanzen6/8/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regeln für den Fixkostenzuschuss von bis zu 800 000 €, den Unternehmen von der COFAG erhalten können. Sie legt fest, welche Zeiträume bei der Umsatzverlustberechnung zulässig sind und wie bereits erhaltene Lockdown‑Umsatzersätze den Zuschuss reduzieren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 3b Abs. 3 des ABBAG‑Gesetzes und ändert die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss bis zu 800 000 €.
  • Unternehmen können bis zu zehn zusammenhängende Betrachtungszeiträume wählen, wobei die einzelnen Zeiträume entweder lückenlos oder in zwei zusammenhängenden Blöcken liegen dürfen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.