Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Juni 2021 passt die Regelungen zur Durchführung von Ergänzungsunterricht während der Hauptferien an, ändert Formulierungen und Termine, führt eine verpflichtende Datenübermittlung ein und erweitert das Angebot auf Schülerinnen und Schüler bis zur 9. Schulstufe.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/11/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Juni 2021 passt die Regelungen zur Durchführung von Ergänzungsunterricht während der Hauptferien an, ändert Formulierungen und Termine, führt eine verpflichtende Datenübermittlung ein und erweitert das Angebot auf Schülerinnen und Schüler bis zur 9. Schulstufe.Schwerpunkte
- Die Formulierung in § 2 Z 3 wird von „die entweder einen Aufholbedarf … auf die Teilnahme am“ zu „auf den“ und von „der Aufholbedarf“ zu „die Vorbereitung“ geändert, um die Sprache zu vereinfachen.
- Das Datum im Text wird von 20. Mai 2021 auf den 21. Juni 2021 korrigiert, sodass die Fristverlängerung wirksam wird.
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