<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (BGBl. I 261/2021)<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (BGBl. I 261/2021)
Verordnung vom 14.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021/261 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 um neue Masken‑ und Abstandsvorschriften, Regelungen für den Sportunterricht und eine erweiterte Bewertung von Sprachförder‑Tests. Sie gilt ab dem 14. Juni 2021 und endet mit dem Schuljahr 2020/21.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/14/2021XXVII
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021/261 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 um neue Masken‑ und Abstandsvorschriften, Regelungen für den Sportunterricht und eine erweiterte Bewertung von Sprachförder‑Tests. Sie gilt ab dem 14. Juni 2021 und endet mit dem Schuljahr 2020/21.

Schwerpunkte

  • Der bisherige § 4a Abs. 2 und 3 wird gestrichen, sodass die dortigen Vorgaben nicht mehr gelten.
  • In § 11b wird ein neuer Absatz (2) eingefügt, der regelt, dass bei einem positiven Ergebnis eines Sprachstandstests im Deutschförderkurs die Klassen‑ bzw. Schulkonferenz über die Leistungsbeurteilung und den Aufstiegsvermerk entscheidet.
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Faßmann Heinz, Dr.

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