<!--[-->Tierimpfstoff‑Anwendungsverordnung 2021 – vorübergehende Nutzung nicht zugelassener Impfstoffe<!--]-->
Tierimpfstoff‑Anwendungsverordnung 2021 – vorübergehende Nutzung nicht zugelassener Impfstoffe
Verordnung vom 17.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 erlaubt bis zum 31. Mai 2022 die Nutzung nicht zugelassener Tierimpfstoffe gegen anzeigepflichtige Seuchen und für die Tuberkulosediagnostik, wobei Einfuhr, Meldung und Anwendung streng geregelt sind.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/17/2021XXVII
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 erlaubt bis zum 31. Mai 2022 die Nutzung nicht zugelassener Tierimpfstoffe gegen anzeigepflichtige Seuchen und für die Tuberkulosediagnostik, wobei Einfuhr, Meldung und Anwendung streng geregelt sind.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erlaubt die Anwendung von in den Anlagen 1 und 2 gelisteten nicht zugelassenen Tierimpfstoffen bis zum 31. Mai 2022.
  • Tierärzt*innen müssen jede Anwendung der genannten Impfstoffe nach den Vorgaben des TSG melden.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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