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Verlängerung des Fristendes im NAG‑DV
Verordnung vom 22.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Ablaufdatum im NAG‑DV von 30. Juni 2021 auf 31. Dezember 2021 und tritt am 22. Juni 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres6/22/2021XXVII
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Ablaufdatum im NAG‑DV von 30. Juni 2021 auf 31. Dezember 2021 und tritt am 22. Juni 2021 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert die Durchführungsverordnung zum NAG.
  • In § 13 Abs. 13 wird das Ablaufdatum von 30. Juni 2021 auf 31. Dezember 2021 verschoben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Nehammer Karl, MSc © Parlamentsdirektion

Nehammer Karl, MSc

ÖVP


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