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COVID‑19‑Notmaßnahmen: Beschränkungen, Abstand, Masken‑ und Testpflicht
Verordnung vom 21.01.2021

Zusammenfassung

Die 3. COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung regelt, wann das Verlassen des Hauses erlaubt ist und schreibt Abstand, Maskenpflicht und Testpflichten in vielen Bereichen vor, um die Pandemie einzudämmen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/21/2021XXVII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die 3. COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung regelt, wann das Verlassen des Hauses erlaubt ist und schreibt Abstand, Maskenpflicht und Testpflichten in vielen Bereichen vor, um die Pandemie einzudämmen.

Schwerpunkte

  • Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur für klar definierte Zwecke erlaubt, wie Gefahrabwehr, Betreuung von Angehörigen, Grundbedürfnisse und berufliche Tätigkeiten.
  • In öffentlichen Bereichen und bei der Nutzung von Massenbeförderungsmitteln muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten und eine FFP2‑Maske getragen werden.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



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