Zusammenfassung
Im Juni 2021 wurde die COVID‑19‑Einreiseverordnung geändert: Die Länderliste in Anlage A wurde um zehn weitere Staaten erweitert und ein neuer Absatz 24 in § 14 eingefügt. Die Änderungen traten am 24. Juni 2021 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/22/2021XXVII
Grenze
Gesundheit
Zusammenfassung
Im Juni 2021 wurde die COVID‑19‑Einreiseverordnung geändert: Die Länderliste in Anlage A wurde um zehn weitere Staaten erweitert und ein neuer Absatz 24 in § 14 eingefügt. Die Änderungen traten am 24. Juni 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Länderliste in Anlage A wird um zehn weitere Staaten und Regionen erweitert (z. B. Albanien, Hong Kong, Japan, USA).
- Ein neuer Absatz 24 wird in § 14 eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen regelt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.