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Änderung der Verordnung zu Zulassungssperren für bestimmte Fahrzeugklassen
Verordnung vom 24.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert die Regeln für die Zulassungssperre in der Fahrzeug‑Datenbank. Sie legt fest, welche Fahrzeugklassen betroffen sind, schafft Ausnahmen für emissionsfreie Fahrzeuge und regelt, wann und von wem Sperren gesetzt werden müssen.
Bundesministerium für Finanzen6/24/2021XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert die Regeln für die Zulassungssperre in der Fahrzeug‑Datenbank. Sie legt fest, welche Fahrzeugklassen betroffen sind, schafft Ausnahmen für emissionsfreie Fahrzeuge und regelt, wann und von wem Sperren gesetzt werden müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die Fahrzeugklassen, für die grundsätzlich eine Zulassungssperre gilt: Personenkraftwagen (M1), leichte Nutzfahrzeuge (N1) und verschiedene Motorrad‑ bzw. Leichtkraftfahrzeug‑Klassen (L3e‑L7e).
  • Fahrzeuge, die rein elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden und einen CO₂‑Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Sperre ausgenommen.
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