Verordnung zur Geschwindigkeits‑Messstrecke S33 Knoten St. Pölten – St. Pölten Nord
Verordnung vom 25.06.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt Messstrecken auf der Schnellstraße S33 im Knoten St. Pölten fest, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird. Sie definiert einzelne Abschnitte für beide Fahrtrichtungen und regelt deren Inkrafttreten sowie das Ankündigungsverfahren.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/25/2021XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Messstrecken auf der Schnellstraße S33 im Knoten St. Pölten fest, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird. Sie definiert einzelne Abschnitte für beide Fahrtrichtungen und regelt deren Inkrafttreten sowie das Ankündigungsverfahren.Schwerpunkte
- Messstrecke für die Fahrtrichtung St. Pölten (Litera a) zwischen km 5,680–km 0,600 des rechten und km 6,795–km 0,600 des linken Fahrstreifens wird mit dem Tag der Kundmachung (25.06.2021) aktiv und endet am 22.08.2021.
- Ein zweiter Messstreckenabschnitt (Litera b) wird ab dem 25.08.2021 aktiviert und gilt für dieselben Fahrspuren wie Litera a.
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